CDU Moringen

Fördermittel für die Stadthalle

1,2 Millionen Euro Fördermittel durch Antrag von CDU und GRÜNEN

Die CDU- und die GRÜNEN-Fraktion der Stadt Moringen sind sich der Bedeutung und des Nutzens der Stadthalle Moringen bewusst. Durch den gestellten Antrag stehen jetzt erhebliche Fördermittel für die Sanierung der Stadthalle in Aussicht.

Wir sind uns aber auch des Alters, des baulichen Zustandes und der Notwendigkeit der Investition bewusst. Eine jetzige Entscheidung über Investitionen, die über gesetzlich vorgeschriebene und dem entsprechend zwingend notwendige Maßnahmen hinausgehen, würden für uns eine klare Festlegung auf den Erhalt der Stadthalle, mit allen folgenden und in Höhe unbekannten Investitionen, bedeuten. Dazu sind wir derzeit nicht bereit. Wir sind der Meinung, dass noch nicht ausreichend über Alternativen, wie z.B. ob eine Integration, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Neubau der Sporthalle, als Mehrzweckhalle möglich ist. Auch fehlt unserer Meinung nach eine analytische Auseinandersetzung über die Belegungshäufigkeit sowie der jeweiligen Besucherzahl bzw. Auslastung der Stadt halle und eine damit mögliche Suche nach alternativen Veranstaltungsorten, wie z.B. dem Ratskeller. In diesem Zusammenhang betrachten wir auch mögliche zukünftiige Investitionen wie z.B. das derzeit geplante Fernwärmenetz der Kernstadt Moringen, das Hauptgebäude sowie Forum und Sporthalle der Löwenzahnschule, sowie die Feuerwehrgerätehäuser Fredelsloh, Thüdinghausen und Moringen. Mit dem Ziel zukünftig nur „ein“ „modernes“ Gebäude unterhalten zu müssen, würden wir eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Bau einer Mehrzweckhalle, im Dialog mit den örtlichen Vereinen, begrüßen. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Moringen auch zukünftig bestmöglich zu gewährleisten, beantragen die CDU- und die GRÜNEN-Fraktion:

Der Rat der Stadt Moringen beschließt

  1. Erstellung einer Nutzungsanalyse der Stadthalle hinsichtlich Art, Häufigkeit und Besucherzahl
  2. Streichung der für die Folgejahre geplanten 850.000 €
  3. Ausschließliche Verwendung der für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Mittel in Höhe von 200.000 € für zwingend notwendige Maßnahmen, die die Stadthalle hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben ertüchtigen, um eine weitere öffentlichen Nutzung zu ermöglichen

 

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